Kostenerstattung

Transparent und ehrlich

‌Es wird nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. 

Es besteht keine allgemeine Kassenzulassung. Kassenpatienten sind aber herzlich willkommen.

 

Infos für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

In der Regel werden die Kosten unserer Behandlung von den privaten Krankenkassen übernommen. Prüfen Sie dennoch vor der Behandlung ob sie einen Spezialtarif z. B. mit reduziertem ärztlichen Gebührentarif, einen Basistarif oder auch einen Tarif mit hohem Selbstbehalt haben und teilen uns dies vor der Behandlung mit.

Gelegentlich gibt es auch Medikamente, z. B. Naturheilmittel oder Vitaminpräparate, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Sprechen Sie uns an! Wir klären gerne Ihre individuelle Situation in einem persönlichen Gespräch.

Infos für gesetzlich Versicherte

Gesetzlich versicherte Patienten sind in unserer Praxis herzlich willkommen! Allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht die Kosten der Behandlung, daher müssen Sie sie selbst bezahlen (sog. Selbstzahler-Leistung). Welche Untersuchungen für Sie individuell sinnvoll und welche Kosten damit verbunden sind, besprechen wir zuvor mit Ihnen im Detail.

U. a. bieten wir eine "Ersteinschätzung" für 129 Euro an. Darin enthalten: Ausführliches Gespräch, körperliche Untersuchung, Ruhe-EKG, Blutdruckmessung, Sauerstoffmessung im Blut, ausführlicher Arztbericht. Diese Untersuchung ermöglicht es mir, einzuordnen, ob es sich bei Ihren Beschwerden um etwas harmloses handelt, oder ob es sinnvoll wäre weitere Untersuchungen anzuschließen.

Diese können je nachdem natürlich auch bei dem Hausarzt oder fachärztlichen Kassenärzten erfolgen.

Gerne stehe ich auch im Austausch mit den ärztlichen Kollegen, um die beste Behandlung für Sie zu gewährleisten.